Anhang 3 – Gebührenordnung
Die Dienstleistungen des Clubs an seine Züchter werden hier festgehalten. Züchter, die nicht Mitglied unseres Clubs sind, haben jeweils den doppelten Betrag zu entrichten. Allfällige Änderungen der Gebührenordnung bedürfen der Zustimmung der Generalversammlung.
- Vorgeschriebene Wurfabnahme gemäss Reglement – CHF 150.00
zusätzlich pro Welpe – CHF 0.00
- Zuchtstättenkontrolle vor dem ersten Wurf – CHF 150.00
- Zuchtzulassungsprüfung mit Exterieurbeurteilung – CHF 120.00
- Rekursgebühr – CHF 200.00
- Kontrolle, Überprüfung und Versand der SKG-Wurfmeldung – CHF 40.00
Verlangte DNA-Analysen – sind vom Züchter zu tragen
weitere Dienstleistungen der Zuchtkommission/Vorstand – gemäss Spesen
Die zu vergütenden km-Spesen für die Funktionäre der Zuchtkommission betragen Fr. 0.70/km. Alle übrigen Spesen sind gemäss Belegen zu entrichten resp. zu verrechnen.