Anhang 3 – Gebührenordnung
Die Dienstleistungen des Clubs an seine Züchter werden hier festgehalten. Züchter, die nicht Mitglied unseres Clubs sind, haben jeweils den doppelten Betrag zu entrichten. Allfällige Änderungen der Gebührenordnung bedürfen der Zustimmung der Generalversammlung.
- Vorgeschriebene Wurfabnahme gemäss Reglement – CHF 80.00
zusätzlich pro Welpe – CHF 10.00
- Zuchtstättenkontrolle vor dem ersten Wurf – CHF 100.00 + Spesen
- Zuchtzulassungsprüfung mit Exterieurbeurteilung – CHF 150.00
- Rekursgebühr – CHF 200.00
- Kontrolle, Überprüfung und Versand der SKG-Wurfmeldung – CHF 30.00
Verlangte DNA-Analysen – gemäss Spesen
weitere Dienstleistungen der Zuchtkommission/Vorstand – gemäss Spesen
Die zu vergütenden km-Spesen für die Funktionäre der Zuchtkommission betragen Fr. 0.70/km. Alle übrigen Spesen sind gemäss Belegen zu entrichten resp. zu verrechnen.